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Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine persönliche Wil­lenserklärung, mit der jemand festlegt, in welcher Weise er medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte. Mit ihr kann der Verfasser verlangen, dass bei ihm im Sterbefall oder einer von ihm beschriebenen Schwersterkrankung auf lebensverlängerndeoder lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet wird, wenn diese sein Leiden und Sterben nur noch verlängern würden.

Auch in einem solchen Zustand haben die Ärzte die Pflicht zu bestmöglicher Behandlung. Sie dürfen jedoch ihren Willen keinesfalls über den Willen des Patienten setzen. Der Unterzeichner einer Patientenverfügung erklärt diesen Willen für den Fall, dass er zu eigenverant­wortlichem Handeln nicht mehr in der Lage ist und damit die eigene Entscheidungsfähig­keit unwiderruflich verloren hat.

Die Ärzte müssen den in der Patientenverfügung erklärten Willen des Patienten beachten. Sollte eine lebensbedrohliche Situation eingetreten sein, die in der Patientenverfügung nicht konkret geregelt ist, so ist der mutmaßliche Wille des Patienten möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll die vorliegende Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein.

Zusätzlich zur Patientenverfügung sollte der Unterzeichner einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Dies kann eine Gesundheitsvollmacht sein oder eine umfassende Vorsorgevollmacht. In beiden Fällen ist der Bevollmächtigte gehalten, den Willen des Patienten zu vertreten und gegebenenfalls auch durchzusetzen.

Die Böblinger Patientenverfügung

Die Böblinger Patientenverfügung (gelbes Formular) wurde im Jahre 1992 erstmals vom Kreisseniorenrat Böblingen herausgegeben. Seither wurde das Formular an mehr als 500.000 Interessenten in gesamt Deutschland verteilt. Im Laufe der Zeit wurde der Inhalt der Böblinger Patientenverfügung mehrmals überarbeitet und entsprechend der politischen und wissenschaftlichen Entwicklungen ergänzt. Auch neue medizinische Erkenntnisse wurden berücksichtigt. Die aktuelle Böblinger Patientenverfügung i und kann als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt oder beim KSR bestellt werden, siehe Kapitel „Dokumente und Broschüren“.

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt der Voll­machtgeber eine oder mehrere Personen (Bevoll­mächtigte) in seinem Sinne zu handeln, wenn er zu eigenverantwortlichem Handeln nicht mehr in der Lage ist. Wichtig ist, eine Vollmacht nur solch einer Person (oder mehreren Personen) zu erteilen, zu der ein uneingeschränktes Vertrauen besteht.

Die Vorsorgevollmacht hält fest, welche Erledigungen der Vollmachtgeber in bestimmten Situationen wünscht. Die Vollmacht muss schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben sein. Die Unterschrift kann durch die Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Bei Immobiliengeschäften wird dringend empfohlen, die Vollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen. Der Bevoll­mächtigte vertritt den Willen des Vollmachtgebers in privatem Auftrag. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder verändert werden. Mit der Vollmacht kann gehandelt werden, sobald der Bevollmächtigte die Urkunde im Original oder eine beglaubigte Ausfertigung davon vorlegen kann.

Der Geltungsbereich einer Vollmacht kann sich u.a. beziehen auf:

Eine Kontrolle des Handelns des Bevollmächtigten von dritter Seite findet nicht statt. Allerdings muss bei besonders schwerwiegendem Eingriff in den persönlichen Bereich des Vollmachtgebers, wie freiheitsentzie­hende Maßnahmen, die Genehmigung des Betreu­ungsgerichts eingeholt werden.

Die aktuelle Vorsorgevollmacht kann als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt oder beim KSR bestellt werden, siehe Kapitel „Dokumente und Broschüren".

Der Böblinger Notfallbogen

In einer konzertierten Aktion mit allen relevanten Organisationen wurde in 2015 der „Böblinger Notfallbogen NFB“ verabschiedet, der in Palliativsituationen verwendet werden soll.

Dieser NFB basiert auf Erfahrungen, die seit 3 Jahren in Tübingen mit deren NFB gemacht wurden. In ihrer Sitzung am 10. Juni 2015 haben die Heimleiter des Landkreises Böblingen einstimmig empfohlen, den Böblinger NFB in ihren Pflegeeinrichtungen einzusetzen. Eine Zusammenfassung der Festlegungen und Vorgehensweise für den Böblinger NFB finden Sie hier.

Die NFB für die o.g. 3 Anwendungsbereiche finden Sie unter „Dokumente und Broschüren“.

Zum Download bereit gestellte Dokumente

Die aktuelle Böblinger Patientenverfügung (gelbes Formular) kann heruntergeladen und ausgedruckt werden –> PDF-Datei

In Abstimmung mit Juristen, Notaren und Ärzten hat der Kreisseniorenrat Böblingen eine Vorsorgevollmacht (blaues Formular) herausgebracht, die alle oben beschriebenen Punkte enthält –> PDF-Datei

Merkblatt zu den Vorsorgenden Verfügungen –> PDF-Datei

Ein Beispiel zur Rangfolge bei Vorsorgevollmachten –> PDF-Datei

Weitere Unterlagen, z. B. die Vorsorge-Broschüre, siehe Kapitel „Dokumente und Broschüren“.

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